Baurecht

Hohes Risiko bei Baurechtsstreitigkeiten für private Bauherren


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Durchschnittlich 26.000 Euro beträgt der Streitwert bei Baurechtstreitigkeiten privater Bauherren mit Bauträgern, Generalunternehmern und Baufirmen. Das ist ein Ergebnis der gemeinsamen Untersuchung baurechtlicher Mandate von Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) und dem Institut für Bauforschung e.V. Hannover (IfB). Bei rechtlichen Auseinandersetzungen können sich für private Bauherren erhebliche Kosten ergeben: So liegen die durchschnittlichen außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten bei 1.300 Euro, die gerichtlichen Rechtsverfolgungskosten im Schnitt bei 5.700 Euro. Für eine Gutachtenerstellung muss im Mittel mit 3.800 Euro gerechnet werden. Noch teurer wird ein Selbständiges Beweisverfahren: Hier sind 9.300 Euro zu veranschlagen. „Baurechtsstreite stellen ein erhebliches Kostenrisiko für Verbraucher dar. Neben den Verfahrenskosten kommt zudem noch der Faktor Zeit hinzu, da Baurechtsstreitigkeiten in der Regel sehr lange dauern“, sagt Florian Becker, Geschäftsführer des BSB.

Insgesamt wurden 1.344 abgeschlossene baurechtliche Mandate mit Verbrauchern aus den Jahren 2014 und 2015 ausgewertet. Dabei kam es in 42 Prozent der Fälle zu Streitigkeiten mit Bauträgern. Generalunternehmer, also Unternehmer, die als Vertragspartner des Bauherren einen Teil der Bauleistung selbst erbringen und einen Teil an Nachunternehmer vergeben, sowie Generalübernehmer, das sind Vertragspartner, die alle Bauleistungen an Nachunternehmer vergeben und selbst nur das Bauvorhaben koordinieren, waren zu 30 Prozent die Streitgegner. In 18 Prozent der Fälle kam es zu Streitigkeiten mit Architekten. „In den letzten Jahren haben die Streitigkeiten mit Bauträgern und Generalunternehmern bzw. Generalübernehmern deutlich zugenommen. Hier spiegelt sich die Marktsituation wider. Mehr und mehr private Bauherren erwerben ihr Eigenheim von einem Bauträger. Dieser bietet nämlich gleich ein Grundstück mit an, das gerade in Ballungsregionen zur Mangelware wird“, erklärt Becker.

Die Studienergebnisse sind auch ein Beleg für die derzeit unzureichende Rechtslage für private Bauherren. „Deshalb begrüßt der BSB den Gesetzentwurf für ein neues Verbraucherbauvertragsrecht. Allerdings muss das Gesetzgebungsverfahren jetzt zum Abschluss gebracht werden und darf nicht noch länger auf sich warten lassen“, so Becker weiter. Verbrauchern wird empfohlen, vor Vertragsabschluss den Bauvertrag und die Bau- und Leistungsbeschreibung von Fachleuten gründlich prüfen zu lassen. Nur so kann eine fundierte Risikoabwägung erfolgen.

Die Untersuchung ist auf www.bsb-ev.de/analysen-und-studien veröffentlicht.


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