Fachwissen

Holzschutznorm DIN 68800: Hilfestellung für Planer, Imprägnierbetriebe und Bauherren


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Weg von plakativen Aussagen und hin zu einer differenzierten Betrachtung der neuen Holzschutznorm – speziell unter (zivil)rechtlichen Aspekten. Dieses Ziel verfolgt die Deutsche Bauchemie mit der jetzt erschienenen Informationsschrift „Rechtliche Aspekte und Fragestellungen zu DIN 68800“. Architekten, Planer und Imprägnierbetriebe, aber auch Bauherren bekommen so eine wichtige Hilfestellung bei der praktischen Umsetzung der Holzschutznormenreihe DIN 68800 und der Verwendung von Holzschutzmitteln.

Plakative Behauptungen, die am Markt kursieren wie „Chemischer Holzschutz ist durch die neue DIN 68800 jetzt verboten“ oder „Der Einbau von mit Holzschutzmitteln behandelter Holzbauteile ist strafbar“ sind es, die in der Holzbranche vermehrt zu Irritationen geführt haben. Solche falschen, weil sachlich über den Inhalt der Norm nicht zu begründenden Auslegungen der neuen Holzschutznorm beruhen darauf, dass in die neueste Ausgabe der DIN 68800 eine Reihe von Aussagen aufgenommen wurden, die von den Anwendern nicht nur kontrovers diskutiert, sondern auch unterschiedlich interpretiert wer-den. Dabei wird zunächst häufig nicht ausreichend deutlich unterschieden zwischen den rechtlichen Anforderungen an das Inverkehrbringen von mit Holzschutzmitteln behandelten Holzbauteilen (v. a. gemäß der Biozidprodukteverordnung (EU) Nr. 528/2012) auf der einen und den bauaufsichtlichen Bestimmungen zur Ausführung von Holzschutzmaßnahmen nach Musterbauordnung auf der anderen Seite. In Bezug auf Letztere sind dann zivilrechtlich ohnehin allein die Vereinbarungen zur Bauausführung im Einzelfall, wie sie zwischen den jeweiligen Vertragsparteien getroffen werden, maß-geblich.

Die neue Informationsschrift der Deutschen Bauchemie beleuchtet die verschiedenen Aspekte und gibt den Anwendern eine Hilfestellung. Eingehend wird dabei auf die bauaufsichtliche Einführung der Normteile 1 und 2 und deren rechtliche Bedeutung eingegangen. Ein wichtiger Kernpunkt der achtseitigen Broschüre ist auch die Betrachtung von Aussagen in der Norm und deren mögliche vertragsrechtliche Konsequenzen. Dabei werden sowohl die haftungsrechtlichen Aspekte unter Berücksichtigung aller am Bau Beteiligten – Architekt, Planer, Imprägnierbetrieb und Bauherr – erörtert, als auch die entsprechenden Handlungsoptionen aufgezeigt. Wichtig ist es, so die Verfasser der Informationsschrift, dass sich alle Baubeteiligten bei der Auswahl der Holzschutzmaßnahmen „an Sachargumenten orientieren“. Um Regressforderungen ausschließen zu können, empfiehlt es sich, die festgelegten Holzschutzmaßnahmen vor Vertragsabschluss schriftlich zu vereinbaren. Die Behandlung von Holzbauteilen mit Holzschutzmitteln gibt allen Baubeteiligten ein deutliches Plus an Sicherheit, auch dann, wenn der bauliche Holzschutz einmal versagt – so das Fazit der an der Broschüre beteiligten Experten.

Die Informationsschrift „Rechtliche Aspekte und Fragestellungen zu DIN 68800 – Informationen für Architekten, Planer, Imprägnierbetriebe und Bauherren“ kann als gedruckte Fassung über die Homepage der Deutschen Bauchemie e.V. unter www.deutsche-bauchemie.de bestellt werden (kostenfrei zzgl. Versandkosten). Gleichzeitig steht sie als PDF-Datei zum Download unter der Internetadresse www.deutsche-bauchemie.de/publikationen/deutsch/alle/ bereit.

Holzschutznorm DIN 68800

 


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