Neue Regelungen zur Lkw-Maut für Handwerker
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Der Deutsche Bundestag hat im November eine Änderung der Lkw-Maut beschlossen. Bisher galt diese für Fahrzeuge ab 7,5 t, aber ab dem 1. Juli 2024 müssen Lkw des gewerblichen Güterkraftverkehrs über 3,5 t die Maut bezahlen. Es gibt jedoch eine Ausnahme für Fahrzeuge von Handwerksbetrieben im Bereich von 3,5 bis 7,5 t.
Reaktionen aus dem Baugewerbe
Laut Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, ist diese Änderung in der aktuellen wirtschaftlichen Situation bedeutend für die Baubranche. Er betont, dass Bauunternehmen bereits mit steigenden Kosten für Materialien und Energie konfrontiert sind. Die Bestätigung der Ausnahme für Handwerksbetriebe erleichtert die Situation.
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