LUNOS-Experte Michael Steckenborn: Günstig bauen, aber nicht auf Kosten der Bausubstanz
Seit das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) Ende 2025 ihr gemeinsames Eckpunktepapier zum sogenannten Gebäudetyp E vorgelegt haben, brodelt die Diskussion in der Baubranche. Einfacher bauen, günstiger bauen, weniger Normen – klingt verlockend. Aber was passiert, wenn man dabei zu weit geht? Genau diese Frage beschäftigt auch Michael Steckenborn, technischer Leiter von LUNOS Lüftungstechnik, einem der führenden deutschen Hersteller dezentraler Wohnungslüftungssysteme, und seine Antwort darauf fällt deutlich aus.
Was der Gebäudetyp E wirklich ist und warum er kommt
Der Gebäudetyp E ist keine neue Gebäudeklasse, das betonen die Ministerien selbst. Es handelt sich vielmehr um einen Vertrags- und Planungsrahmen, der es Bauherren und Architekten künftig ermöglichen soll, rechtssicher von den sogenannten allgemein anerkannten Normen der Technik abzuweichen. Wer heute ein Haus baut, schuldet dem Auftraggeber nach geltender Rechtsprechung automatisch den üblichen Qualitäts- und Komfortstandard der Zeit. Das klingt fair, hat aber einen Haken: Dieser Standard ist in den letzten Jahrzehnten so weit gestiegen, dass er für viele Bauvorhaben schlicht nicht mehr finanzierbar ist.
Der Hintergrund ist ernst. Laut aktuellen Branchendaten lag die Sanierungsquote bei Wohngebäuden 2025 auf einem neuen Tiefstand, und das in einer Situation, in der die EU-Gebäuderichtlinie EPBD bis 2030 eine Senkung des Primärenergieverbrauchs im Bestand um 16 Prozent fordert. Der Wohnungsbau stockt, die Baukosten sind hoch, und viele Familien, die eigentlich bauen wollen, können es sich schlicht nicht leisten. Hier will der Gebäudetyp E ansetzen: weg von der Vollkaskomentalität, hin zu schutzzielorientiertem Denken. Kein Keller, keine Tiefgarage, Heizkörper statt Fußbodenheizung, kompaktere Grundrisse, weniger Glasflächen. Das sind alles Punkte, über die man sachlich und sinnvoll diskutieren kann. Und tatsächlich zeigen Pilotprojekte etwa in Bayern oder der Regelstandard E in Schleswig-Holstein, dass dieses Denken in der Praxis funktioniert.
Dann aber findet sich im Eckpunktepapier ein Vorschlag, der in der TGA-Branche und speziell in der Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik für erheblichen Widerstand gesorgt hat: der empfohlene Verzicht auf mechanische Be- und Entlüftung zugunsten von natürlicher Fensterlüftung. Und an dieser Stelle trennen sich die Meinungen fundamental.
Die Physik lässt sich nicht per Vertrag regeln
„Rechtliche Normen lassen sich per Vertrag abbedingen, die Gesetze der Bauphysik leider nicht“, sagt Michael Steckenborn, und diese Aussage trifft den Kern der Debatte präziser als jedes Gutachten. Moderne Gebäude werden bewusst luftdichter gebaut als noch vor zwanzig Jahren. Das ist energetisch gewollt, ökologisch richtig und technisch konsequent. Aber ein luftdichtes Gebäude, das ausschließlich darauf angewiesen ist, dass seine Bewohner regelmäßig und ausreichend lüften, hat ein strukturelles Problem: Es verlagert das gesamte Risiko auf den Nutzer. Bleibt das Fenster zu, weil es im Winter kalt ist, weil im Urlaub niemand da ist, weil der Mieter es schlicht vergisst, sammelt sich Feuchtigkeit in der Bausubstanz. Und wo Feuchtigkeit unkontrolliert bleibt, folgt Schimmel. Das ist keine Frage der Norm. Das ist Physik.
Dr.-Ing. Manfred Stahl, langjähriger Fachautor und Chefredakteur des Fachportals cci Dialog mit ausgewiesener Expertise in der Technischen Gebäudeausrüstung, brachte es in seinem viel beachteten Kommentar vom Dezember 2025 auf den Punkt: Ausreichende Raumluftqualität und Feuchteschutz seien kein Komfortthema, sondern eine Frage von Gesundheit und Lebensqualität. Auch der VDMA-Fachverband Allgemeine Lufttechnik hatte sich in diesem Sinne klar positioniert. Die Fachverbände sind sich einig, dass genau hier eine Grenze gezogen werden muss, und Steckenborn sieht das genauso.
Dezentral statt komplex: der goldene Mittelweg
Was LUNOS in diese Debatte einbringt, ist kein Plädoyer für teure Haustechnik, sondern ein pragmatischer Gegenvorschlag. Steckenborn spricht vom goldenen Mittelweg: Eine mögliche Lösung können dezentrale Lüftungssysteme sein, die mit überschaubarem technischem Aufwand auskommen und gleichzeitig die bauphysikalisch notwendigen Funktionen erfüllen. Während zentrale Lüftungsanlagen häufig ein durchgehendes Kanalnetz, entsprechende Schächte sowie zentrale Technikflächen erfordern, arbeiten dezentrale Systeme raumweise und modular. Dadurch lässt sich der Installationsaufwand häufig deutlich reduzieren und die Technik kann gezielt dort eingesetzt werden, wo sie bauphysikalisch besonders relevant ist.
Kompakte Geräte können bspw. über eine einzelne Kernbohrung in der Außenwand installiert werden und ermöglichen so eine vergleichsweise einfache Integration in die Gebäudehülle. Der Einsatz erfolgt bedarfsgerecht in den Bereichen mit erhöhtem Feuchte- oder Lüftungsbedarf – etwa in Bad, Küche oder Schlafzimmer.
Der LUNOS e²kurz etwa zählt weltweit zu den kleinsten Einkanalgeräten mit Wärmerückgewinnung und benötigt lediglich eine Mindestwandstärke von 200 mm für den Einbau. Kein Rohr, kein Schacht, kein Koordinationsaufwand zwischen den Gewerken. Die Universalsteuerung regelt dabei automatisch die Luftfeuchtigkeit im Raum und schützt so zuverlässig vor Schimmel, ohne dass der Bewohner aktiv eingreifen muss. Das ist kein Zufall, sondern die bewusste Positionierung als Typ-E-kompatible Lösung: nicht trotz, sondern gerade wegen ihrer Einfachheit. Wer das Prinzip des Gebäudetyps E wirklich ernst nimmt, sollte sich fragen, ob eine komplexe Zentralanlage überhaupt noch in dieses Bild passt.
Schutz für Planer: das Haftungsargument
Für Architekten und Fachplaner kommt noch eine andere Dimension hinzu, die in der öffentlichen Diskussion bisher kaum Aufmerksamkeit bekommt, in der Praxis aber erheblich sein dürfte. Im Gebäudetyp E tragen planende Berufe eine erhöhte Aufklärungspflicht gegenüber ihren Auftraggebern, wenn sie von anerkannten Regeln der Technik abweichen wollen. Das ist im Eckpunktepapier ausdrücklich so vorgesehen: Der Auftragnehmer muss über die Bedeutung des E-Vertrags aufklären, bei Verbrauchern sogar in Textform, und auch die Risiken der Abweichung konkret benennen. Wer also die Lüftungsnorm DIN 1946-6 aus dem Vertrag streicht, ohne eine gleichwertige Maßnahme zum Feuchteschutz nachweisen zu können, riskiert im Schadensfall eine Haftung, die am Ende teurer werden kann als die eingesparten Baukosten.
Eine dezentrale Lüftungslösung schafft genau diesen Nachweis. Sie ist, wie Steckenborn es formuliert, die Versicherung für das experimentelle Bauen. Sie ermöglicht den Verzicht auf aufwendige Großtechnik, ohne die Bausubstanz zu gefährden, und gibt dem Architekten gleichzeitig ein handfestes Argument an die Hand: Der Feuchteschutz ist sichergestellt, die Abweichung von der Norm ist durch eine gleichwertige Lösung gedeckt, die Aufklärungspflicht ist erfüllt. Das schützt den Planer, den Bauherrn und am Ende auch den Mieter oder Käufer, der das fertige Gebäude übernimmt.
Fazit: Die Physik wartet geduldig
Ob der Gebäudetyp E tatsächlich in der diskutierten Form beschlossen wird, ist noch offen. Die Ministerien haben angekündigt, die Eckpunkte zunächst mit Ländern, Fachkreisen und Verbänden zu beraten, bevor konkrete gesetzliche Regelungen erarbeitet werden. Das ist der richtige Weg. Denn der Gedanke hinter dem Gebäudetyp E ist nicht falsch: Bezahlbarer Wohnraum ist ein reales gesellschaftliches Problem, und wer daran ernsthaft arbeiten will, muss auch über Standards reden dürfen. Aber es gibt Grenzen, die nicht verhandelbar sind. Schimmel im Neubau ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Versagen auf ganzer Linie, für den Bauherrn, den Planer und letztlich für jeden, der darin wohnt. Was auf dem Papier nach einfachem Bauen klingt, kann in der Praxis sehr teuer werden. Die Physik wartet geduldig.
