Baurecht: Erst die Abnahme klärt die Verhältnisse
Sechs Monate nach Einzug gilt die Architektenleistung als abgenommen! Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Der BGH geht davon aus, dass der Bauherr bzw. der Auftraggeber ein Gebäude automatisch abnimmt, sobald er einzieht und sich dann sechs Monate lang nicht rührt.
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