Bauherr

BaurechtTopthema

Die Kündigung des Bauvertrags bei Arbeitseinstellung: Ein Überblick aus rechtlicher Perspektive

Die Rechtsprechung des OLG Hamburg und die Zustimmung des BGH zeigen, dass Bauunternehmer eine hohe Verantwortung tragen, ihre Arbeiten kontinuierlich und in Kooperation mit dem Bauherrn auszuführen. Die Einstellung der Arbeiten ohne triftigen Grund kann zur außerordentlichen Kündigung des Bauvertrags führen, weshalb Bauunternehmer sorgfältig und kooperativ vorgehen sollten, um rechtliche Konflikte zu vermeiden und das Vertrauen des Bauherrn zu erhalten.

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Bautechnik

Schleusensanierung und -erweiterung

Bauherr der umfassenden Schleusenkammersanierung in Lauffen am Neckar ist das Amt für Neckarausbau Heidelberg, eine Behörde der Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, die dem Bundeministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur untersteht.

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Baurecht

Hohes Risiko bei Baurechtsstreitigkeiten für private Bauherren

Durchschnittlich 26.000 Euro beträgt der Streitwert bei Baurechtstreitigkeiten privater Bauherren mit Bauträgern, Generalunternehmern und Baufirmen. Das ist ein Ergebnis der gemeinsamen Untersuchung baurechtlicher Mandate von Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) und dem Institut für Bauforschung e.V. Hannover (IfB). Bei rechtlichen Auseinandersetzungen können sich für private Bauherren erhebliche Kosten ergeben.

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Baurecht

Bauherrenbürgschaft verhindert lästigen Streit um die Schlussrate

Hausbau ist Vertrauenssache. Schließlich geht es um viel Geld, das die Bauherren-Familie aufbringen und meist über Jahrzehnte finanzieren muss. Da ist es sinnvoll, bereits vor Baubeginn möglichst viele potentielle Risiken auszuschließen. Das spart Geld, schont die Nerven und macht die Finanzierung des Eigenheimes kalkulierbar. Doch der Hausbau ist auch so etwas wie eine Ehe auf Zeit: Der Bauherr geht mit der Baufirma eine Beziehung ein.

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Baunachrichten

Speed Dating mit Architekten

Speed DatingAuf dem Weg von der Idee bis zum fertigen Bau tritt oft in der Anfangsphase ein ganz spezielles Problem auf. Viele Bauwillige wissen nicht recht, wem sie die Planung anvertrauen können – und wie sie den Erstkontakt zu Architekten aufnehmen sollen.

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Baurecht

Baurecht: Auftraggeber müssen SiGeKo bestellen

Wer baut, der ist als Bauherr für seine Baustelle verantwortlich. Das gilt auch für die Sicherheit und Gesundheit der dort beschäftigten Menschen. Seit 1998 regelt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen welche Pflichten der Auftraggeber im Einzelnen hat.

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Baurecht

Baurecht: Bedenken immer auch dem Bauherrn mitteilen

Der Architekt ist traditionell Mittler zwischen Bauherr und Bauunternehmer. Viele Entscheidungen, gerade über Baudetails, werden bei Routinebegehungen auf der Baustelle zwischen Planer und Ausführendem besprochen und gleich umgesetzt. Der Bauherr möchte mit solchen alltäglichen Dingen meist auch gar nichts zu tun haben.

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