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Baurecht

Baurecht: Bauvoranfrage besser als Verhandlungen mit Behörden

Wer bauen will, der hat meist klare Vorstellungen vom Projekt und beauftragt seinen Architekten entsprechend, beispielsweise mit dem Bau eines Ein- oder Mehrfamilienhauses oder einer Gewerbeimmobilie. Was aber, wenn sich später herausstellt, dass sich das beauftragte Projekt auf dem ins Auge gefassten Grundstück gar nicht realisieren lässt?

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