Energieausweisdaten

Immobilien

Bußgelder bei unvollständigen Immobilienanzeigen

Wer sein Wohnhaus verkauft oder vermietet, muss in kommerziellen Immobilienanzeigen die wichtigsten Kenndaten aus dem Energieausweis angeben. So verfügt es die Energieeinsparverordnung EnEV 2014. Künftig werden fehlende Angaben als eine Ordnungswidrigkeit geahndet: Seit 1. Mai 2015 beträgt die Strafe bis zu 15.000 Euro.

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