Schwarzarbeit

Baurecht

Keine Gewährleistung bei Schwarzarbeit

Wer mit einem Handwerker vereinbart, dass dessen Leistung ohne Rechnung und Mehrwertsteuer abgerechnet werden soll, hat keinen Anspruch auf Gewährleistung. Wie der Bundesgerichtshof feststellte, ist ein derartiger Vertrag nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz als nichtig anzusehen.

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