Tragwerke mit Nagelplattenbindern
Das Dach prägt im Zusammenspiel mit der Fassade das Erscheinungsbild des Hauses. Im Hinblick auf seine weithin sichtbare Form ist allerdings zu fragen, ob sich in der Planungspraxis genügend gestalterischer Anspruch manifestiert. „Gute Architekten sehen sich in der Pflicht, das Bild unserer Städte und Dörfer zu bereichern, zu verschönern. Ihre Entwürfe zeigen idealerweise, dass Form und Funktion in Einklang stehen und zugleich Neues transportieren. Die Handschrift des Baumeisters, seine Sicht der Dinge, sein planerisches Credo sollten gerade auch am Dach erkennbar sein und den Betrachter zur Auseinandersetzung mit der Lebenswirklichkeit anregen“, wünscht sich Kay-Ebe Schnoor, 2. Vorsitzender des in Ostfildern bei Stuttgart beheimateten GIN.
Nagelplattenbinder bilden das Gerüst des Dachtragwerks und bieten sich zur Verwirklichung selbst extrem komplexer Architekturen an. Sie sind als Bauteile statisch relevant und haben zahlreichen Normen zu genügen: Generell müssen Nagelplattenprodukte nach der maßgeblichen technischen Regel zertifiziert sein und über das CE-Zeichen und / oder das Ü-Zeichen verfügen.
Tragwerke mit Nagelplattenverbindungen bestehen aus vorgefertigten Bindern, die als tragende Bauteile DIN EN 14250 entsprechen müssen. Für die Anwendung in Deutschland ist im Zusammenhang mit DIN EN 14250 außerdem die Anwendungsnorm DIN 20000-4 zu beachten. Soweit bei der Herstellung zum Verbau in Deutschland bestimmter Binder national geregelte Produkte Verwendung finden, ist als Produktnorm DIN 1052:2008 (und außerdem das Ü-Zeichen) maßgeblich. Für die statische Bemessung gilt DIN EN 1995-1-1 (Eurocode 5) im Zusammenhang mit dem nationalen Anhang DIN EN 1995-1-1/NA.
Tragwerke von GIN-Mitgliedsunternehmen mit vorgefertigten Nagelplattenprodukten müssen sowohl den Ansprüchen der Bauherren als auch den im Einzelfall bestehenden statischen Erfordernissen dauerhaft entsprechen. Daher wurde die RAL-Gütesicherung über die Herstellung von Nagelplattenprodukten hinaus auf die Baustellenmontage der Nagelplattenprodukte ausgeweitet. Denn in der Praxis hat es sich deutlich gezeigt, dass es von unschätzbarem Vorteil ist, die im Herstellerwerk geschaffene Qualität durch definierte Arbeitsschritte auf die Baustelle zu übertragen. Gemeinsam haben zahlreiche GIN-Mitgliedsunternehmen qualitätsbeeinflussende Faktoren auf Baustellen festgestellt und dokumentiert, um deren Berücksichtigung zu überwachen. Das erweiterte RAL-Gütezeichen 601 wird vom GIN nach satzungsgemäßer Prüfung an Unternehmen verliehen, die Nagelplattenkonstruktionen herstellen und / oder montieren, die geforderten Nachweise der Qualifikation führen und sich den Güteanforderungen des GIN mit Eigen- und Fremdüberwachung unterwerfen. Auf diese Weise sorgt die Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte für verlässliche Bedingungen, unter denen Architekten kreative Tragwerke und Dächer von Format entwickeln können, die in der gebauten Wirklichkeit über Jahrzehnte funktionieren und zudem äußerst attraktiv aussehen.
Praxisnahe und inspirierende Informationen für Hochbauplaner und Architekten finden sich im Internet auf www.nagelplatten.de bzw. bei den GIN-Mitgliedsbetrieben, deren Kontaktadressen ebenfalls auf der GIN-Website stehen.