Baurecht

Bauherrenbürgschaft verhindert lästigen Streit um die Schlussrate


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Hausbau ist Vertrauenssache. Schließlich geht es um viel Geld, das die Bauherren-Familie aufbringen und meist über Jahrzehnte finanzieren muss. Da ist es sinnvoll, bereits vor Baubeginn möglichst viele potentielle Risiken auszuschließen. Das spart Geld, schont die Nerven und macht die Finanzierung des Eigenheimes kalkulierbar. Doch der Hausbau ist auch so etwas wie eine Ehe auf Zeit: Der Bauherr geht mit der Baufirma eine Beziehung ein. Damit diese harmonisch und erfolgsbringend für beide Parteien abläuft gilt es, auch die Bedürfnisse des Handwerksunternehmens ins Gesamtkalkül einzubeziehen. Denn ähnlich wie der Bauherr ist auch das ausführende Bauunternehmen einer großen finanziellen Belastung ausgesetzt. Schließlich muss es in nicht unerheblichem Maße in Vorleistung treten. Von daher hat auch das Bauunternehmen ein nachvollziehbares Interesse, ein möglichst hohes Maß an Finanzierungssicherheit zu erlangen. Nicht selten geraten Handwerksunternehmen in finanzielle Schieflage, weil Auftraggeber gerade am Ende eines Bauvorhabens unberechtigt verspätet oder gar nicht zahlen. Die Interessen beider Parteien miteinander in Einklang zu bringen ist ein wichtiger Aspekt des Bauherrenschutzes und wird auch von der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. ernst genommen.Um diesen wichtigen Interessenausgleich geht es bei der „Bauherrenbürgschaft“, die die Münchener Verbraucherschutz-Organisation „Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V.“ anbietet.

Hintergrund ist das Bestreben der Bauunternehmen von den Bauherren Sicherheiten zu erhalten, die ihnen garantieren, dass die vereinbarte Vertragssumme auch vollständig geleistet werden kann. Sieht das Gesetz für Bauherren einen Sicherheitseinbehalt oder eine Bürgschaft für die rechtzeitige und mangelfreie Erstellung des Bauwerks vor, so gibt es von dieser Seite für die Hausbauunternehmen keine vergleichbare Absicherung, obwohl diese mit der Bauleistung stets in Vorleistung gehen müssen. Verlangt wird üblicherweise die Vorlage einer Darlehenszusage und Eigenkapitalnachweise in ausreichender Höhe. Früher ließen sich Baufirmen häufig zusätzlich die Auszahlungsansprüche des Darlehens bis zur Höhe der Vertragssumme abtreten, jedoch wurden diese Klauseln durch die Rechtsprechung teilweise für unwirksam erklärt. Ersatzweise verlangen Bauherren nunmehr häufig die Übergabe einer Zahlungsbürgschaft in voller Höhe der Auftragssumme. Aus Sicht der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. eine für die Bauherren kostspielige und unnötige finanzielle Belastung.

Um diese Kosten einzusparen, wurde den Bauherren teilweise angeboten, die Schlussrate als Zusatzsicherheit vor Baubeginn auf ein Sperrkonto des Auftragnehmers einzuzahlen. Hiervor kann man aus Verbraucherschutzsicht jedoch nur eindringlich warnen. Der Bauherr geht damit in ungesicherte Vorleistung und das Geld ist im Falle der Insolvenz der Baufirma meist verloren. „Kritisch wird es für die Bauunternehmen doch meist erst, wenn der Hausbau dem Ende entgegengeht, den Bauherren wegen schlechter Kalkulation das Geld ausgeht und die letzten Zahlungen anstehen“, so Florian Haas. „Von daher ist eine Zahlungsbürgschaft über die gesamte Hausbausumme unsinnig wenn es eine Finanzierungszusage und Eigenkapitalnachweise in ausreichender Höhe gibt.“

Vor diesem Hintergrund hat die Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. in Zusammenarbeit mit einem der größten deutschen Versicherer die „Bauherrenbürgschaft“ als Sicherheitsleistung für die Zahlung der zum Ende des Vorhabens fälligen Gelder entwickelt. Einfach und unkompliziert können Bauherren diese Online zum günstigen pauschalen Festpreis beantragen und mit dieser dem Auftragnehmer Sicherheit für die Zahlung der vertraglich vereinbarten Schlussrate bis zu einer Höhe von 20.000 € bieten.

www.bauherren-buergschaft.de


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