Baurecht

Bauverträge auf Vollständigkeit prüfen lassen


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Der Weg zum eigenen Haus führt in der Regel über das Internet, Besuche auf Messen und in Musterhäusern sowie über das Studium von Hochglanzbroschüren und Katalogen. Was viele dabei vergessen: Das ist alles reine Werbung! Entscheidend dafür, was später gebaut wird, ist immer nur, was im Vertrag und dem dazugehörigen Bau- und Leistungsverzeichnis steht. Und die Verträge, so stellt der Verband Privater Bauherren (VPB) seit Jahrzehnten fest, sind lückenhaft!

Rund 65 Prozent aller Bauverträge haben eklatante Mängel. Wichtige Leistungen fehlen darin völlig, müssen aber, weil unverzichtbar, vom Bauherrn zusätzlich bezahlt werden. Bis zu 25.000 Euro können sich so im Laufe des Hausbaus an Extras summieren. Das beginnt bei den nötigen, aber im Vertrag nicht aufgelisteten Vermessungsarbeiten, geht über Bodengutachten und Aushub bis hin zu Anschlüssen, Erschließungskosten oder dem Blower-Door-Test; wobei im Baugrund und der Topografie (Höhenlage des Grundstücks) sowie bei den Erschließungskosten die größten Risikofaktoren liegen.

All diese Positionen gehören zu einem fertigen Haus und sollten im Preis enthalten sein. Viele Bauunternehmer lassen sie im Bauvertrag aber weg, denn sie genießen Vertragsgestaltungsfreiheit; die Begriffe “schlüsselfertig” und “Festpreis” sind außerdem gesetzlich nicht definiert. Der gutgläubige Käufer setzt aber “schlüsselfertig” gleich mit “bezugsfertig”. Dieser Irrtum kostet ihn zum Schluss den Gegenwert eines Mittelklassewagens. Damit das nicht passiert rät der VPB: Alle Verträge vor Unterschrift vom unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen!

Weitere Informationen unter www.vpb.de

 


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