Baunachrichten

Schwache Bonität von Bauunternehmen führt zu hohem Verbraucherrisiko


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Der Bauboom und die gute Auftragslage sorgen dafür, dass die Ausfallquote in der Baubranche von 2 Prozent in 2014 auf 1,5 Prozent in 2017 gesunken ist. Dieser Wert liegt jedoch weiterhin über dem der Gesamtwirtschaft. Das zeigen die Ergebnisse eines aktuellen Reports des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) zur Finanzsituation von Baupartnern privater Bauherren. Trotz der positiven Entwicklung sollten angehende Eigenheimer und Modernisierer ihre Baufirma weiterhin genau unter die Lupe nehmen.

„Für private Bauherren ist die wirtschaftliche Solidität des Baupartners die Basis für eine risikoarme und erfolgreiche Investition“, sagt BSB-Geschäftsführer Florian Becker. Neben der gesunkenen Insolvenzwahrscheinlichkeit spiele vor allem die Wirtschaftskraft der Unternehmen eine Rolle. Der bei Creditreform Berlin Brandenburg Wolfram KG beauftragte Branchenreport zeigt: Bezieht man die Unternehmen mit schwacher und stark ausfallgefährdeter Bonität ein, so sind die Werte schlechter, als der bundesweite Unternehmensdurchschnitt. Bei insgesamt 3,8 Prozent der betrachteten Unternehmen erscheint die Fähigkeit, Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen, kaum befriedigend oder schlechter. „Auch wenn es nicht zu einer Insolvenz des Unternehmers kommt, steigt bei schwacher Bonität die Wahrscheinlichkeit für Zahlungsverzögerungen und somit das Risiko für den Bauherren“, so Becker. Eine verzögerte Zahlung, zum Beispiel an Lieferanten und Nachunternehmer, hat häufig Auswirkungen auf den Fertigstellungstermin und die Fertigungsqualität.

Beim Bauträgergeschäft ist das wirtschaftliche Risiko für private Bauherren nochmals deutlich höher. Hier bauen Wohnungskäufer nicht auf eigenem Grund, bei einer Pleite stehen sie im schlimmsten Fall mit leeren Händen da. Die im Gesetz vorgesehene Fertigstellungssicherheit in Höhe von 5 Prozent der Bau- bzw. Kaufsumme ist in den meisten Insolvenzfällen nur ein schwacher Trost. Becker nimmt den Gesetzgeber in die Pflicht: „Damit Verbraucher bei Bauträgergeschäften den Anbietern nicht schutzlos ausgeliefert sind, müssen dringend – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – die gesetzlichen Grundlagen verbessert werden.“

Bauherren und Immobilienerwerber können das wirtschaftliche Risiko beim Bauen deutlich reduzieren. Neben der rechtlichen und technischen Prüfung von Bauverträgen und Baubeschreibungen ist die Überprüfung der wirtschaftlichen Situation eines potenziellen Baupartners durch eine detaillierte Wirtschaftsauskunft ein entscheidendes Element der Risikovorsorge.

Zum Branchenreport 2018: www.bsb-ev.de/studien/analysen-und-studien/

 


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