DGNB kritisiert geplante Kürzung der Einspeisevergütung im Energiesammelgesetz
Für die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB e.V. enthält das geplante Energiesammelgesetz (EnsaG) Aspekte, die sich negativ auf das Erreichen der Klimaschutzziele im Bau- und Immobiliensektor auswirken würden. Dabei setzt sich die DGNB gegen eine Entwertung des Mieterstrommodells ein.
Am 1. November 2018 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen Referentenentwurf des EnsaG zur Kenntnisnahme veröffentlicht. Ziel des Gesetzes ist die Förderung eines zielstrebigen, effizienten, netzsynchronen und marktorientierten Ausbaus der erneuerbaren Energien. Gleichzeitig nimmt das Energiesammelgesetz auch Änderungen vor, die durch das EU-Beihilferecht bedingt sind. Eine dieser Änderungen ist die Kürzung der Einspeisevergütung von Strom aus Solaranlagen mit einer Leistung von 40 kWp bis 750 kWp um bis zu 20%. Diese Senkung der Einspeisevergütung wirkt sich direkt auch auf den Mieterstromzuschlag aus, da dieser an die Einspeisevergütung gekoppelt ist.
Daher spricht sich die DGNB gegen die geplante, signifikante Kürzung für Photovoltaik-Anlagen größer 40 kWp aus; insbesondere setzt sich die DGNB dafür ein, den Mieterstromzuschlag von der Absenkung der Einspeisevergütung zu trennen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien auch im Kontext von Mietshäusern aufrechtzuerhalten.
Es ist klar, dass wir auf dem Weg zu einem klimapositiven Gebäudebestand auf eine ausgeglichene CO2-Bilanz achten müssen: CO2-Emissionen aus dem Energieverbrauch des Gebäudes müssen durch die Erzeugung und Gutschrift über eine Netzeinspeisung ausgeglichen werden. Deshalb sind wirtschaftliche Lösungen zur lokalen Energieerzeugung gefragt. Für die DGNB ist das Mieterstrommodell dabei ein wirksames Instrument, Mieterinnen und Mieter an den Vorzügen der dezentralen Energieerzeugung und -versorgung teilhaben zu lassen und damit die Akzeptanz der Energiewende zu fördern. Ohne diese Akzeptanz wird es nicht gelingen, die Investitionen in nachweislich bessere Gebäude zu ermöglichen, die notwendig sind, damit Deutschland die von der Bundesregierung gesetzten Klimaziele sowie die Klimaziele der EU und der Vereinten Nationen erreicht.
Vor diesem Hintergrund bedauert die DGNB die geplante Änderung der Einspeisevergütung für Strom aus PV-Anlagen mit einer Leistung von 40 kWp bis 750 kWp, die sich nach Einschätzung unserer Energie-Experten direkt negativ auf Mieterstromprojekte auswirken wird. Es bleibt zu befürchten, dass dadurch der notwendige Ausbau von Kundenanlagen in Mieterstromprojekten abgebremst, im schlimmsten Fall sogar eingestellt wird.
Die DGNB engagiert sich als Nicht-Regierungsorganisation seit ihrer Gründung im Jahr 2007 für eine nachhaltigere Bau- und Immobilienbranche. Dabei setzt sich der Verein unter anderem dafür ein, die Umsetzung des Paris-Abkommens im Kontext unserer gebauten Umwelt erreichbar und an konkreten Projekten messbar zu machen. Ziel der DGNB ist es, einen wesentlichen Beitrag dazu zu leisten, dass schnellstmöglich für einen signifikanten Anteil der Gebäude ein klimaneutraler Betrieb erreicht wird. Hierfür bedarf es eines Zusammenspiels aller Akteure, geeigneter Instrumente und wirksamer Anreize.Für die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB e.V. enthält das geplante Energiesammelgesetz (EnsaG) Aspekte, die sich negativ auf das Erreichen der Klimaschutzziele im Bau- und Immobiliensektor auswirken würden. Dabei setzt sich die DGNB gegen eine Entwertung des Mieterstrommodells ein.
Am 1. November 2018 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen Referentenentwurf des EnsaG zur Kenntnisnahme veröffentlicht. Ziel des Gesetzes ist die Förderung eines zielstrebigen, effizienten, netzsynchronen und marktorientierten Ausbaus der erneuerbaren Energien. Gleichzeitig nimmt das Energiesammelgesetz auch Änderungen vor, die durch das EU-Beihilferecht bedingt sind. Eine dieser Änderungen ist die Kürzung der Einspeisevergütung von Strom aus Solaranlagen mit einer Leistung von 40 kWp bis 750 kWp um bis zu 20%. Diese Senkung der Einspeisevergütung wirkt sich direkt auch auf den Mieterstromzuschlag aus, da dieser an die Einspeisevergütung gekoppelt ist.
Daher spricht sich die DGNB gegen die geplante, signifikante Kürzung für Photovoltaik-Anlagen größer 40 kWp aus; insbesondere setzt sich die DGNB dafür ein, den Mieterstromzuschlag von der Absenkung der Einspeisevergütung zu trennen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien auch im Kontext von Mietshäusern aufrechtzuerhalten.
Es ist klar, dass wir auf dem Weg zu einem klimapositiven Gebäudebestand auf eine ausgeglichene CO2-Bilanz achten müssen: CO2-Emissionen aus dem Energieverbrauch des Gebäudes müssen durch die Erzeugung und Gutschrift über eine Netzeinspeisung ausgeglichen werden. Deshalb sind wirtschaftliche Lösungen zur lokalen Energieerzeugung gefragt. Für die DGNB ist das Mieterstrommodell dabei ein wirksames Instrument, Mieterinnen und Mieter an den Vorzügen der dezentralen Energieerzeugung und -versorgung teilhaben zu lassen und damit die Akzeptanz der Energiewende zu fördern. Ohne diese Akzeptanz wird es nicht gelingen, die Investitionen in nachweislich bessere Gebäude zu ermöglichen, die notwendig sind, damit Deutschland die von der Bundesregierung gesetzten Klimaziele sowie die Klimaziele der EU und der Vereinten Nationen erreicht.
Vor diesem Hintergrund bedauert die DGNB die geplante Änderung der Einspeisevergütung für Strom aus PV-Anlagen mit einer Leistung von 40 kWp bis 750 kWp, die sich nach Einschätzung unserer Energie-Experten direkt negativ auf Mieterstromprojekte auswirken wird. Es bleibt zu befürchten, dass dadurch der notwendige Ausbau von Kundenanlagen in Mieterstromprojekten abgebremst, im schlimmsten Fall sogar eingestellt wird.
Die DGNB engagiert sich als Nicht-Regierungsorganisation seit ihrer Gründung im Jahr 2007 für eine nachhaltigere Bau- und Immobilienbranche. Dabei setzt sich der Verein unter anderem dafür ein, die Umsetzung des Paris-Abkommens im Kontext unserer gebauten Umwelt erreichbar und an konkreten Projekten messbar zu machen. Ziel der DGNB ist es, einen wesentlichen Beitrag dazu zu leisten, dass schnellstmöglich für einen signifikanten Anteil der Gebäude ein klimaneutraler Betrieb erreicht wird. Hierfür bedarf es eines Zusammenspiels aller Akteure, geeigneter Instrumente und wirksamer Anreize.