Schutz von Boden und Grundwasser
Überall, wo wassergefährdende Medien Gewässer und Böden verunreinigen können, gelten strenge Anforderungen durch Gesetz, Verordnung und Regelwerke. Sie legen Art und Umfang erforderlicher Schutzmaßnahmen fest. Eine wichtige Funktion dabei haben Auffangeinrichtungen, die risikobehaftete Flüssigkeiten in geeigneter Weise zurückhalten.
Beim Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten ist der lückenlose Schutz von Gewässern sicherzustellen. Ein umfangreiches Regelwerk normiert diesen Aufgabenbereich in all seinen Eventualitäten. Betroffen ist jeglicher Betrieb von Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU-Anlagen) sowie zum Herstellen, Behandeln und Verwenden (HBV-Anlagen) wassergefährdender Stoffe – in der gewerblichen Wirtschaft gleichermaßen wie in öffentlichen Einrichtungen.
Insbesondere die Anlagenverordnung wassergefährdender Stoffe (AwSV) sowie die technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) legen fest, mittels welcher Vorkehrungen die Schutzziele erreicht werden. Gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen erstrecken sich von der flüssigkeitsdichten Gestaltung entsprechender Flächen bis hin zu Umlenk- und Rückhalteeinrichtungen mit ausreichend dimensionierten Auffangvolumina. Die hierbei eingesetzten Bauteile müssen den hohen Sicherheitsanforderungen des Regelwerks entsprechen.
Ein Produkt für die Rückhaltung wassergefährdender Flüssigkeiten in LAU-Anlagen ist das Sicherheitsauffangbecken NeutraSab. Es besteht aus einem erdversetzten Stahlbetonbehälter, der je nach wassergefährdender Flüssigkeit eine hierzu passende Konfiguration der verwendeten Bauteile erhält, um die chemische Beständigkeit zu gewährleisten. Integriert sind eine Durchverrohrung mit Überlaufstutzen sowie eine Absperrklappe mit Schwenkantrieb. Sie verschließt vor einem Abfüll- oder Umschlag-Vorgang das Durchlaufrohr, damit die wassergefährdende Flüssigkeit im Havariefall via Überlaufstutzen in das Auffangbecken fließt. Im Regelbetrieb dagegen – bei offener Absperrklappe – fließt Regenwasser, soweit es auf der Lager-, Abfüll- oder Umschlagfläche anfällt, ungehindert in den Schmutzwasserkanal.
Für die Abdichtung der inneren Oberfläche von NeutraSab stehen je nach Anforderung seitens der wassergefährdenden Flüssigkeit drei Varianten zur Verfügung: neben einer ableitfähigen Beschichtung gemäß WHG System 2 auch die Innenabdichtung mit PE oder nichtrostendem Stahl. Die Rohrleitung besteht dann in entsprechender Weise aus PE, PP oder rostfreiem Stahl. Damit bietet das Sicherheitsauffangbecken NeutraSab chemische Beständigkeit gegen eine Vielzahl wasserkritischer Medien wie beispielsweise mineralische Leichtflüssigkeiten, alternative Kraftstoffe, AdBlue, verschiedene Lösungsmittel, verdünnte organische und anorganische Säuren und Laugen oder auch kontaminiertes Löschwasser. Die Absperrklappe kann mit elektrischer oder pneumatischer Automatikschaltung ausgestattet werden, und ein Schwimmschalter dient der Flüssigkeitserkennung. Für alle elektrischen Betriebsmittel liegen ATEX-Prüfbescheinigungen vor. Bedarfsweise ist eine komplett ableitfähige Ausführung der Einbauteile möglich. Die Steuerung kommt in einem spritzwassergeschützten Schaltschrank unter.
Ein besonderes Plus für den Anwender ergibt sich durch die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) für NeutraSab. Weil die Erteilung der aBG neben der Bauart auch die wasserrechtlichen Anforderungen berücksichtigt, liegt damit zugleich die Eignungsfeststellung nach § 63 WHG vor. Für den Bauherrn verkürzt diese Vereinfachung den Weg zur Inbetriebnahme.
Autor: Tom Kionka