Energieaudits nach dem Energiedienstleistungsgesetz
Entsprechend der EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED) sind die Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, sicherzustellen, dass Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, bis zum 5. Dezember 2015 Gegenstand eines Energieaudits werden. Ab dem Zeitpunkt des ersten Energieaudits und mindestens alle vier Jahre sollen die Audits in unabhängiger und kostenwirksamer Weise von qualifizierten oder akkreditierten Experten durchgeführt oder nach innerstaatlichem Recht von unabhängigen Behörden durchgeführt und überwacht werden.
Die Richtlinie soll einen gemeinsamen Rahmen für Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz in der Union schaffen und damit sicherstellen, dass das übergeordnete Ziel der Steigerung der Energieeffizienz der Union um 20 Prozent bis 2020 erreicht wird.