Verbraucher

Baurecht

Neues Bauvertragsrecht

Das neue Bauvertragsrecht des BGB – eine der größten Reformen im Baurecht – ist seit 1. Januar 2018 in Kraft. Der Gesetzgeber will damit den Verbraucherschutz stärken, beispielweise durch ein neues Widerrufsrecht bei privaten Bauvorhaben. Eine neue Service-Seite zeigt, worauf Handwerker achten sollten.

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