Baurecht: Auslandsauftrag detailliert vorbereiten – Woher kommen Baustoffe, Materialien und Ersatzteile
Deutsche Architekten und Ingenieure und ihr Know-how sind im Ausland gefragt. Jenseits der Grenzen locken finanziell geförderte Projekte. Wer sich dafür interessiert, der muss wissen, was auf ihn zukommt. Im Auslandsbaugeschäft sind nicht nur futuristische Gestaltung oder kühne Konstruktionen gefragt, sondern vor allem nüchterne Kalkulation. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin, die sich Ende September bei ihrer Fachtagung BAUROPA in Frankfurt am Main mit den unterschiedlichen Nuancen des Bauens im Ausland beschäftigte.
Während in Deutschland ausgebildete und erfahrene Architekten und Bauingenieure in der Regel nicht nur mit der Planung, sondern auch mit der Durchführung ihrer Projekte bestens vertraut sind, ahnen die wenigsten, was im Ausland auf sie zukommt. Das beginnt bei den geltenden Bauordnungen und Normen, reicht über die notwendigen Versicherungen und führt bis hin zu scheinbar banalen Problemen, die sich hierzulande gar nicht stellen. Dazu zählen zum Beispiel die Frage: Ist das vorgesehene Baugrundstück eigentlich erschlossen? Gibt es Straßen, die dorthin führen und wenn ja, sind diese breit genug für den Baustellenverkehr, tragen die Brücken auf dem Weg dorthin die schweren Tieflader, die die Materialien zur Baustelle transportieren? Oder müssen Wege und Brücken erst noch befestigt und verstärkt werden – und wenn ja, wer bezahlt das und wie lange wird diese Arbeit den Baubeginn am eigentlichen Projekt verzögern?
Liegt das Grundstück etwas „ab vom Schuss“, kommen noch andere Probleme hinzu, wie etwa Wasser-, Kanal oder Starkstromanschlüsse. Ohne Strom kann nicht gebaut werden. Auch die Fragen, woher die Maschinen kommen und die Baumaterialien, müssen im Vorfeld geklärt werden. Schließlich gibt es nicht überall Baustoffhändler. Sollen Material und Geräte aus der Bundesrepublik eingeflogen werden, müssen die Planer im Vorfeld klären, wie das organisiert wird. Auf welchem Weg und zu welchem Preis kommt das Gerät ins Land? Wie sieht es mit Ersatzteilen aus? Woher kommen die? Und wenn sie ebenfalls eingeflogen werden müssen, erkennt sie der heimische Zoll als das, was sie sind, oder konfisziert er sie als kriegswichtiges Gerät? Wie viele Papiere und Stempel sind nötig, um ein Schweißgerät ins Land zu bringen?
All diese Fragen müssen Planer lange im Vorfeld stellen und möglichst auch klären. Auch für die Kalkulatoren der Bauunternehmen sind diese Fragen wichtig. Nur wer den Umfang der Aufgabe einschätzen und die Kosten verlässlich kalkulieren kann, der macht im Ausland auch ein gutes Geschäft.
Korruption gehört in manchen Ländern zum Alltag. Auch das sind nach Erfahrung der ARGE Baurecht die meisten deutschen Planer nicht gewohnt. Natürlich lautet der Rat: Machen Sie nicht mit! Aber manchmal ist der einheimische „Berater“ sogar gesetzlich vom Gastland vorgeschrieben. Er muss engagiert und bezahlt werden, ob der Planer oder das Bauunternehmen dies wollen oder nicht. Dabei sind nicht alle „Berater“ wirklich hilfreich, manche halten auch nur die Hand auf.
Gute, erfahrene und verlässliche Berater sind aber unentbehrlich. Baurechtsanwälte empfehlen deshalb gerade dem Mittelstand, sich im Ausland gezielt Kooperationspartner zu suchen – heimische Juristen, die spezielle Rechtsfragen im Auftrag klären, ortsansässige Planer, die Normen und Materialien aus dem Effeff kennen und geschulte Handwerker aus der Region, die das eigene Team unterstützen. Auch Kooperationen mit Unternehmen oder Planungsbüros aus anderen Ländern sind mitunter sinnvoll. Oft beobachtet: Aus Konkurrenten werden in der Ferne Partner. Damit das funktioniert sind klare Absprachen nötig und solide Verträge. Deshalb rät die ARGE Baurecht allen Planern und Bauunternehmern, sich vor dem Sprung ins Abenteuer ausgiebig vom auslandserfahrenen Baurechtsanwalt beraten zu lassen. Er kennt die Probleme und berät seine Mandanten umfassend und detailliert.