Bauvertragsrecht: Abschlagszahlungen vor Abnahme werden zukünftig begrenzt
Eine neue Schutzvorschrift des aktuell beschlossenen Bauvertragsrechts sieht vor, dass Abschlagszahlungen ab 2018 auf maximal 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung begrenzt werden. Der Restbetrag wird erst nach der Abnahme fällig. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die bisher bestehende Gefahr, dass überhöhte Abschlagsforderungen der Baufirmen zu verdeckten Vorauszahlungen durch den Verbraucher führen konnten. Sie trugen somit das Risiko, vor Abnahme bereits mehr gezahlt zu haben, als das Unternehmen geleistet hatte.
Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), erklärt: „Die neue Vorschrift ist ein richtiger Schritt hin zu mehr Verbraucherschutz beim Bauen. Sie mindert das Überzahlungsrisiko und sichert privaten Bauherren am Ende des Erfüllungsstadiums die Handlungsfähigkeit.“ Dies sei z.B. dann notwendig, wenn ein Teil der Vergütung zur Beseitigung eines Mangels zurückgehalten werden muss.