Bei Mietnebenkosten-Abrechnung die Fristen beachten
Millionen Mieter erhalten einmal im Jahr eine Nachzahlungsaufforderung für ihre Mietnebenkosten. Wie das Internetportal MINEKO (www.mineko.de) informiert, kann mit dem Wissen um die gesetzlichen Fristen viel Geld eingespart werden. Eine Mietnebenkostenabrechnung muss nicht nur inhaltlichen, sondern auch einer ganzen Reihe formalen Anforderungen genügen. Verstößt der Vermieter gegen die rechtlichen Vorgaben, kann dies zur Unwirksamkeit der Abrechnung führen. Besondere Bedeutung für eine erfolgreiche Beanstandung haben die im Bürgerlichen Gesetzbuch formulierten Fristen.
Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, jährlich über die Nebenkosten abzurechnen (z.B. für das Jahr 2013). Nach Ablauf dieses Abrechnungszeitraums (am 01.01.2014) setzt der Gesetzgeber dem Vermieter eine Frist von zwölf Monaten, innerhalb derer er die Nebenkostenabrechnung erstellt und dem Mieter zustellen muss (spätestens bis zum 31.12.2014). Überschreitet der Vermieter diese Frist, kann er vom Mieter keine Nachzahlung verlangen und auch Korrekturen, die zu Lasten des Mieters gehen, sind dann nicht mehr möglich. MINEKO-Geschäftsführer Constantin Winkelmann: „Die größte potenzielle Ersparnis, die MINEKO bisher aufdecken konnte, folgte aus dem Verstoß eines Vermieters gegen die Abrechnungsfrist. Der Mieter musste keine Nachzahlung leisten und hat über 2.000 Euro gespart.“
Auch für den Mieter gelten Fristen: Nach Zugang seiner Abrechnung (z.B. im Juni 2014) hat er wiederum zwölf Monate Zeit (bis Juni 2015), diese zu beanstanden – ein Widerspruch innerhalb dieser Frist ist selbst dann möglich, wenn eine etwaige Nachzahlung bereits geleistet wurde. Der optimale Zeitraum für eine Anfechtung der Nebenkostenabrechnung beginnt nach Ablauf der Abrechnungsfrist (am 31.12.2014) des Vermieters und endet vor Ablauf der Widerspruchsfrist des Mieters. Innerhalb dieses Zeitraums darf der Mieter die Abrechnung noch beanstanden, wohingegen der Vermieter nicht mehr berechtigt ist, Änderungen zu Lasten des Mieters vorzunehmen. Während dieser Zeitspanne kann der Mieter also von einer Anfechtung nur profitieren und ohne jedes Risiko Widerspruch einlegen. Denn selbst wenn eine Prüfung durch MINEKO ergibt, dass die Abrechnung sowohl Fehler zulasten als auch zugunsten des Mieters enthält, kann dieser nach Ablauf des Abrechnungszeitraums auf Korrekturen, die für ihn günstig sind, bestehen, während Änderungen zu seinen Ungunsten nicht mehr vorgenommen werden dürfen.
Fazit: Mieter, die ihre fehlerhafte Mietnebenkostenabrechnung unmittelbar nach Erhalt anfechten, geben Ihrem Vermieter die Gelegenheit, seine Forderungen fristgemäß nachzubessern. Wer seine Chancen erhöhen will, bares Geld zu sparen, sollte erst nach Ablauf der Vermieterfrist Einspruch gegen dessen Forderungen einlegen.
Weitere Informationen: www.mineko.de/fristen-der-nebenkostenabrechnung/