Baunachrichten

Energieausweis: Vorläufig bedeutet nur vorübergehend


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Die seit 1. Mai gültige Energieeinsparverordnung EnEV 2014 enthält einen neuen Begriff – den sogenannten vorläufigen Energieausweis. Grund für die Einführung dieses Provisoriums: Das EU-Recht zwingt die zuständigen Behörden zu Stichprobenkontrollen der ausgestellten Energieausweise, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB).

Damit es dabei keine Verwechslungen gibt oder gar Missbrauch, bekommt seit Mai 2014 jeder neu ausgestellte Energieausweis eine Registriernummer. Diese Nummer muss der Aussteller des Energieausweises bei der jeweils nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragen; bis zur Schaffung landesrechtlicher Regelungen ist dies das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin. Schafft die Behörde es binnen bestimmter Fristen (je nach Antragsart sind das zwischen drei und sieben Tagen) nicht, eine Registriernummer zu erteilen, steckt der Aussteller unter Umständen im Dilemma: Einerseits ist er verpflichtet, bei der Fertigstellung des Gebäudes unverzüglich den Energieausweis mit Registriernummer zu übergeben. Andererseits kann er das nicht, wenn die zuständige Behörde die Nummer nicht liefert. Diese rechtliche Lücke schließt der sogenannte vorläufige Energieausweis, erklärt der VPB. Der Aussteller darf nämlich, wenn keine Registriernummer vorliegt, den Energieausweis trotzdem übergeben, und zwar mit dem Vermerk „Registriernummer wurde beantragt am (Datum der Antragstellung)“.

Aber, Achtung: Der Begriff „vorläufig“ ist ernst gemeint! Sowie die beantragte Registriernummer erteilt wird, muss der Aussteller dem Hauseigentümer einen entsprechend korrigierten Energieausweis mit der Registriernummer zukommen lassen. Sobald der Eigentümer diesen vorliegen hat, verliert der vorläufige Energieausweis seine Gültigkeit. Der VPB rät: Hausbesitzer sollten im eigenen Interesse darauf achten, diesen vollständigen Energieausweis bei ihren Unterlagen zu haben, denn, wie gesagt: Die Behörden werden die Ausweise stichprobenartig prüfen.

Weitere Informationen unter www.vpb.de

 


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