Bautechnik

SOFiSTiK, Dlubal und RIB erläutern Strategien zur Qualitätssicherung in der Softwareentwicklung auf der Baustatik – Baupraxis 12 an der TU München


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Die Anwendung von umfangreichen Statik-Paketen ist heute Alltag in jedem Ingenieurbüro. Der Trend zu räumlichen Modellen und nicht-linearen Berechnungen wird im Zeitalter von Building Information Modeling noch weiter verstärkt. Damit verbunden ist eine größere Abhängigkeit von der Software und somit die Frage, wie zuverlässig die Software die gestellten Anforderungen erfüllt. Vorrausetzung für die Zuverlässigkeit sind festgelegte Strategien zum Test von Software vor jedem Release. Seit fast zwei Jahren entsteht in Deutschland eine VDI-Richtlinie 6201 zum Thema softwaregestützte Tragwerksberechnungen. Darin werden auch konkrete Anforderungen an die Softwarehersteller gestellt, welche zum einem eine möglichst fehlerfreie Auslieferung der Software gewährleisten soll, aber zum anderen werden auch unterstützende Maßnahmen für den Anwender, wie das Angebot von Support und Schulungen eingefordert.

In einem Vortrag von Dr. Heidkamp, SOFiSTiK AG, der in Abstimmung mit den Softwarehäusern Dlubal und RIB entstanden ist, wurden in der Vortragsreihe „Qualitätssicherung von Software“ auf der Baustatik-Baupraxis 12 in München die einzelnen Maßnahmen und Strategien zur Qualitätssicherung heutiger Softwareentwicklung im Bereich Baustatik erläutert. Wichtige Eckpunkte dabei sind eine sorgfältige Produktplanung, die Festlegung von Releasezyklen sowie automatisierte und funktionale Tests. Innovation und Fehlerfreiheit stehen dabei in einer engen Wechselwirkung, wobei größere Innnovation mit vielen Neuerungen in der Software in kurzer Zeit immer eine größere Anzahl von Fehlerquellen mit sich bringt. Vollkommene Fehlerfreiheit von vielseitig einsetzbaren FEM-Paketen ist praktisch nicht erreichbar. Daher sind auch Zertifizierungen kein geeignetes Instrument und können keine Garantie für die Richtigkeit von Berechnungsergebnissen in jeder Situation sein.

Die VDI Richtlinie 6201 legt daher den Fokus auf das öffentliche Bekenntnis der Softwarehäuser, die darin geforderten Maßnahmen umzusetzen. Für den Anwender bedeutet dies, dass er Informationen über die Grundlagen der Software erhält, die Richtigkeit der Berechnungsergebnisse über Evaluierungsbeispiele geprüft werden kann und Support- und Schulungsangebote zur Verfügung stehen müssen. Mit dem Erscheinen der Richtlinie wird noch in 2014 gerechnet.


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