Bautechnik

Im Herbst und Winter: Verkehrssicherungspflicht beachten


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Nasses Laub im Herbst, Schnee und Eis im Winter – rutschige Straßen und vereiste Parkplätze sind potenzielle Unfallschauplätze für Fußgänger. Rutscht dann beispielsweise ein Lieferant auf dem vereisten Firmenparkplatz aus und verletzt sich, muss der Inhaber dafür haften. Denn: Er hat seine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt. Welche Pflichten Betriebe erfüllen müssen, um sich vor Schadenersatzansprüchen zu schützen und welche Versicherung im Ernstfall einspringt, weiß Michael Staschik von der NÜRNBERGER Versicherung.

Rechtliche Grundlage der Verkehrssicherungspflicht

Konkret bedeutet die Verkehrssicherungspflicht für Inhaber, dass sie mögliche Gefahrenquellen, die von ihrem Betriebsgelände ausgehen, erkennen und zumutbare Vorkehrungen treffen müssen, um eine Schädigung Dritter zu verhindern. Diese Pflicht beruht auf § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Dieser besagt: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Das heißt: Verletzt sich ein Kunde aufgrund einer naheliegenden Gefahr (vereister Parkplatz), die durch eine geeignete Maßnahme (Räum- und Streupflicht) verhindert hätte werden können, muss der Inhaber für den Schaden haften. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen kann das schnell teuer und existenzbedrohend werden. „Daher ist es wichtig, sich bewusst mit dem Thema auseinanderzusetzen und zu überlegen, welche Maßnahmen für das Betriebsgelände nötig sind“, rät Michael Staschik.

Konkrete Maßnahmen für Geschäftsführer

Die Pflicht des Inhabers ist es daher, mögliche Gefahrenquellen auf dem Betriebsgelände festzustellen. Befinden sich Stolperfallen wie Schlaglöcher oder rutschiges Laub auf dem Parkplatz oder dem Zugang zum Gebäude, ist er dafür verantwortlich, dass diese beseitigt werden. Speziell im Winter besagt die Räum- und Streupflicht, dass die Wege auf dem Grundstück mehrmals täglich von Eis und Schnee zu befreien sind. Diese Aufgabe muss der Inhaber nicht selber ausführen, er kann sie übertragen – beispielsweise auf einen professionellen Hausmeisterservice. „Allerdings ist der Inhaber in diesem Fall verpflichtet, den Hausmeisterservice auf ordnungsgemäße Ausführung zu prüfen. Versäumt er dies, haftet er dennoch, wenn ein Kunde auf dem glatten Firmenparkplatz ausrutscht und sich verletzt.“, warnt der Experte der NÜRNBERGER Versicherung. Aber nicht nur im Winter besteht ein hohes Unfallrisiko, bereits im Herbst können Stürme und Unwetter für Gefahr sorgen. Michael Staschik empfiehlt daher, vor allem nach heftigen Windböen das Dach zu kontrollieren und falls sich Bäume auf dem Betriebsgelände befinden, diese sorgsam auf gelöste oder morsche Äste zu prüfen. Auch eine intakte Außenbeleuchtung sowie Hinweisschilder und Kennzeichnungen von beispielsweise Glastüren können die Sicherheit auf dem Betriebsgelände unterstützen – und den Inhaber somit vor Schadenersatzansprüchen schützen.

Im Ernstfall abgesichert

Trotz aller Umsicht: Ein Unfall passiert schneller als gedacht. Um dann nicht für hohe Schadenersatzansprüche aufkommen zu müssen, ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für Gewerbetreibende unverzichtbar. Stolpert ein Kunde aufgrund einer defekten Außenbeleuchtung über eine Stufe und verletzt sich dabei, deckt die Betriebshaftpflichtversicherung der NÜRNBERGER Versicherung beispielsweise die Kosten für Arzt und Krankenhaus sowie Schmerzensgeld ab. Aber auch bei Sachschäden springt sie ein: Übersieht der Inhaber bei seiner Kontrolle beispielsweise einen morschen Ast, der anschließend auf ein parkendes Kundenauto stürzt, kommt die Versicherung für Reparatur oder Ersatz auf. „Daher sollte in jedem Fall auf eine ausreichende Deckungssumme geachtet werden. Empfehlenswert sind mindestens drei Millionen Euro – besser fünf Millionen Euro“, rät Michael Staschik. Eine separate Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist in der Regel nicht nötig, da diese Risiken bereits in der Betriebshaftpflichtversicherung inklusive sind. Die Police der NÜRNBERGER Versicherung schützt den Versicherungsnehmer auch bei unberechtigten Ansprüchen und wehrt diese für ihn ab. Dabei anfallende Kosten werden übernommen – auch dann, wenn es zu einem Prozess kommt.


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